| Prävention & Arbeitsschutz

BG BAU bezuschusst Maßnahmen zur Absturzsicherung

Von der BG BAU gefördert wird etwa der Kauf eines Temporären Lifeline-Systems mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt.

Hochgelegene Arbeitsplätze sowie mangelhafte und fehlende Sicherungseinrichtungen sorgen immer wieder für schwere Absturzunfälle.

Deshalb bietet die BG BAU seit kurzem das Prämienpaket zur Absturzprävention als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an, wenn der Betrieb bestimmte Maßnahmen zur Absturzprävention ergreift.

Denn die BG BAU möchte die Bereitschaft von Unternehmern stärken, in präventive Maßnahmen gegen Absturz an hochgelegenen, absturzgefährdeten Arbeitsplätzen zu investieren. Dafür können zusätzliche, vom Beitrag unabhängige Fördermittel von den Unternehmen abgerufen werden

Welche Voraussetzungen gelten für die beitragsunabhängige Förderung?

Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens eine/n Mitarbeiter/-in beschäftigt und ein ausgeglichenes Beitragskonto hat.

Die Förderung gliedert sich in drei Stufen von 3000 Euro, 5000 Euro und 10 000 Euro je Kalenderjahr - abhängig davon sind jeder Stufe aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt beziehungsweise umgesetzt werden müssen.

  1. Mit bis zu 3000 Euro p.a. werden gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU gefördert, die eine Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung erstellt haben, an einer Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU) teilgenommen haben und eine betriebliche Erklärung zur Absturzprävention unterschrieben haben
  2. Mit bis zu 5000 Euro wird bezuschusst, wer zusätzlich zu den vorher genannten Bedingungen noch an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU) teilgenommen hat
  3. Bis zu 10 000 Euro erhalten Unternehmen, in denen zusätzlich mindestens eine Führungskraft am Seminar "Absturzprävention" teilgenommen hat

Wer Förderstufe 3 nutzt, hat keinen weiteren Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10 Prozent des BG-Beitrags.

Welche Maßnahmen werden bei der beitragsabhängigen Förderung bezuschusst?

Neben der beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen auch die beitragsabhängige Förderung in Anspruch nehmen.

Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention gibt es für die Anschaffung von folgenden Sicherheitseinrichtungen:

  • Bautreppen/Gerüsttreppen
  • Höhensicherungsgerät mit PSAgA
  • Leichte Plattformleiter
  • Montageschutzgeländer für Gerüste
  • Stufen-Glasreinigerleiter
  • Systemimmanenter bzw. systemintegrierter Seitenschutz im Gerüst
  • Treppenläufe für Arbeitsbühnen
  • Ein-Personen-Gerüste
  • Kleinhubarbeitsbühnen/Lifte
  • Leiterzubehör
  • Podestleitern
  • Stufen-Schiebeleiter
  • Temporäres Lifeline-System mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt
  • Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste

Weitere Informationen:

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